Tesla erhöht Blockierungsgebühr

Eine Blockierungsgebühr soll das Supercharger-Netzwerk von Tesla vor Überlastung schützen. Es besteht seither die große Sorge, dass mit steigender Zahl von Teslas auf den Straßen, die Anzahl an Superchargern nicht mehr ausreichen wird. Lange Autoschlangen vor den Schnellladesäulen würden das eigentlich schnelle und alltags taugliche „Superchargen“ unnötig verlängern.

Supercharger nur für Langstrecke gedacht

Dieser Effekt wird allerdings sicher nicht ganz so stark auftreten, wie er von den Tesla Kritikern propagandiert wird. Denn immer noch finden die meisten Ladevorgänge zu Hause an der heimischen Steckdose statt. Die Supercharger werden also nur für längere Fahrtstrecken gebraucht. Und dort könnte es dann natürlich trotzdem zu Stoßzeiten eng werden mit verfügbaren Ladeplätzen.

Blockierungsgebühr von 35 Cent pro Minute nach 5 Minuten

An dieser Stelle hatte Tesla bereits im Dezember 2016 eine Blockierungsgebühr von 35 Cent je Minute eingeführt, damit fertig geladene Tesla den Platz zügig für den nächsten Nutzer frei machen. Eine sehr sinnvolle Entscheidung, die im Normalfall beim Verbraucher auch keine Zusatzkosten hervorruft, wenn man sich sozial verhält und den Supercharger nach dem eigenen Ladevorgang direkt wieder frei gibt. Dank der Smartphone-App ist man ja auch jederzeit über den Ladestatus seines Tesla bestens informiert. Nach abgeschlossenem Ladevorgang hat man dann 5 Minuten zeit den Supercharger freizugeben ohne, dass eine Blockierungsgebühr anfällt.

Maximal 80 Cent pro Minute zu Stoßzeiten

Nun hat Tesla diese Blockierungsgebühr noch einmal angehoben. Statt ehemals 35 Cent werden nun bis zu 80 Cent je Minute fällig. Die Höhe der Blockierungsgebühr richtet sich dabei nach der Auslastung des Superchargers. Bei voller Auslastung wird sie die maximalen 80 Cent betragen. Bei geringerer Auslastung anscheinend weniger. Auch wer noch lebenslanges gratis Supercharging hat, ist von den Blockierungsgebühren betroffen.

Ausschluss vom Supercharging droht

Kunden, die die Blockierungsgebühr ignorieren und asozial weiter Ladeplätze als Parkplätze missbrauchen, werden von der weiteren Superchargernutzung ausgeschlossen, sobald sich die Summe der Blockierungsgebühren auf 50€  oder mehr belaufen.